Mitglied
in der DAW kann auf Antrag jede natürliche oder juristische Person werden.
Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand der DAW.
Die
DAW steht neuen Mitgliedern offen, die sich zu den Zielen der Gesellschaft
bekennen und bereit sind, diese aktiv zu unterstützen. Auch Institutionen und
Verbände können Mitglied der DAW werden. Die DAW ist Mitglied des
Kuratoriums des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V.
Informationen über die Satzung
finden Sie über die Schaltfläche auf der linken Seite, die
Beitragsregelung kann über die Schaltfläche
Kontakt angefordert
werden.