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1 Name,
Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft
Die Gesellschaft führt
den Namen "Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW)". Sie
soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der
Name "Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW) e.V.".
1. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. hat ihren Sitz in
Berlin.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. kann Mitglied in
deutschen und internationalen Wirtschaftsverbänden werden.
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§
2 Zwecke
1. Die
Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. ist selbstlos tätig.
Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd
sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§ 3 Ziele
Ziel
der Deutsch-Albanischen Wirtschaftsgesellschaft e. V. ist, die Freundschaft
und die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Albanien zu fördern. Die Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e. V.
unterstützt die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen im Sinne des Gedankens
der Entwicklungshilfe mit Albanien. Die Deutsch-Albanische
Wirtschaftsgesellschaft e. V. setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung und
Förderung Albaniens ein, die Wohlstand für alle schafft und dadurch die
Integration der Republik Albanien in die Gemeinschaft der Europäischen Union
fördert. Auf diese Weise leistet die Deutsch-Albanische
Wirtschaftsgesellschaft e. V. auch einen Beitrag, das Verständnis für den
anderen zu fördern, Vorbehalte abzubauen und zu überwinden.
Dieses Ziel wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege, Förderung und
Vertiefung der Zusammenarbeit und des Dialoges zwischen den Bürgern in der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien. Durch
Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung, durch die Förderung des
Austausches von Erfahrungen und Wissen, durch Informations- und
Kontaktveranstaltungen wird angestrebt die Entwicklungszusammenarbeit mit
Albanien zu vertiefen, die Kenntnisse über Albanien, insbesondere
geschichtlich und landeskundlich sowie auf politischem, wirtschaftlichem und
sozialem Gebiet zu verbessern und zu vertiefen.
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§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied der
Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW) e.V. kann auf Antrag jede natürliche
oder juristische Person werden, die sich zu den oben genannten Zielen der
Gesellschaft bekennt. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der
Vorstand.
2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt
kann schriftlich gegenüber dem Präsidium wirksam zum Schluss eines
Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist erfolgen.
3. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung durch Entscheidung des
Präsidiums aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann aus
wichtigem Grund ausgeschlossen werden, insbesondere wenn es gegen die Zwecke
und Ziele der Gesellschaft verstößt.
4. Die Gesellschaft erhebt von ihren Mitgliedern (Personen und Unternehmen)
einen Jahresmindestbeitrag. Über die Höhe der Beiträge beschließt die
Mitgliederversammlung
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§ 5 Organe
Organe der
Gesellschaft sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. das Präsidium
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§ 6
Mitgliederversammlung
1. Die
Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Sie muss zusammentreten,
wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangt. Die
Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen schriftlich
unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Über die Mitgliederversammlung ist
ein Protokoll anzufertigen, in welchem die Beschlüsse aufzunehmen sind. Das
Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu
unterzeichnen.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung
durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen.
3. Eine ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden Mitgliede beschlussfähig.
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§ 7 Präsidium
Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf
die Dauer von drei Jahren gewählt. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten,
seinen beiden Stellvertretern, dem oder den Ehrenpräsidenten, dem
Vorsitzenden des Beirates sowie den weiteren Mitgliedern und dem Geschäftsführer,
der vom Präsidium bestellt wird. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten (§ 26 BGB) durch jeweils zwei Mitglieder des Präsidiums
gemeinschaftlich.
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§
8 Beirat
Zur
Unterstützung und Beratung des Präsidiums kann ein Beirat gebildet werden.
Der Vorsitzende des Beirates wird vom Präsidium berufen. Der Beirat wird vom
Präsidium für die Dauer seiner Amtszeit gebildet. |
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§ 9 Ehrenpräsident
Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Präsidiums
der DAW Ehrenpräsidenten auf Lebenszeit wählen. Jeder Ehrenpräsident hat das
Recht, an allen Sitzungen des Präsidiums mit Stimmrecht teilzunehmen. |
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§ 10 Auflösung
Die Auflösung der
Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft e.V. kann nur in einer
ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der
Beschluss über die Auflösung bedarf zwei Drittel der abgegebenen
Stimmen.
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung
der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks ist das
gesamte Vermögen der Gesellschaft auf die „Deutsche Welthungerhilfe
e.V. zu übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke zu verwenden hat.
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§ 11 Schlussbestimmungen
Die Satzung der
Deutsch-Albanischen Wirtschaftsgesellschaft e. V. wurde von der Gründungsversammlung
in Bonn am 25. Mai 1994 beschlossen und durch die Beschlüsse der ordentlichen
Mitgliederversammlungen in München vom 16. Oktober 2001, in Berlin vom 26. November
2003 und vom 28. November 2005 geändert.
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